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   BGH, 06.11.1972 - KRB 1/72   

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https://dejure.org/1972,1797
BGH, 06.11.1972 - KRB 1/72 (https://dejure.org/1972,1797)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1972 - KRB 1/72 (https://dejure.org/1972,1797)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1972 - KRB 1/72 (https://dejure.org/1972,1797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sinn und Zweck des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Jedwede Tätgkeit im geschäftlichen Verkehr als dem Unternehmensbegriff unterfallend - Druckmittel und Lockmittel außerhalb bestehender Vertragsbestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 94
  • MDR 1973, 240
  • GRUR 1973, 218
  • DB 1973, 62
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.06.1965 - KZR 7/64

    Kontrahierungszwang nach § 25 Abs. 1 GBW

    Auszug aus BGH, 06.11.1972 - KRB 1/72
    So soll der Gefahr vorgebeugt werden, daß kartellrechtliche Verbote außerhalb bestehender Vertragsbestimmungen durch Anwendung von Druck- und Lockmitteln umgangen werden (BGHZ 44, 279, 281 [BGH 24.06.1965 - K ZR 7/64] = WuW/E BGH 690, 693).

    Zwar trifft es zu, daß nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit der Betroffene, der nicht zu den marktbeherrschenden Unternehmen im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB zählt, in der Regel frei entscheiden kann, an wen und zu welchen Bedingungen er liefern will (BGHZ 44, 279, 283) [BGH 24.06.1965 - K ZR 7/64] .

    Zwar ist es richtig, daß diese Vorschrift nach ihrem Wortlaut, Sinn und Zweck es grundsätzlich nicht ausschließt, einen Einzelhändler deswegen zu sperren, weil dessen Verkaufspreise den Vorstellungen des Lieferanten nicht entsprechen, wenn nicht gleichzeitig dadurch der Händler zu künftigem Wohl verhalten im Sinne des Herstellers veranlaßt wird, die Sperre vielmehr endgültig sein soll (BGHZ 44, 279, 283 [BGH 24.06.1965 - K ZR 7/64] ; BGHSt 20, 333, 340 [BGH 28.10.1965 - KRB 3/65] ; BGH in NJW 1966, 1919, 1921) [BGH 30.06.1966 - KZR 4/65] .

  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

    Auszug aus BGH, 06.11.1972 - KRB 1/72
    Er ergibt sich hier aus dem Sinn und Zweck des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Freiheit des Wettbewerbs sicherzustellen (BGHZ 36, 91, 103 [BGH 26.10.1961 - KZR 1/61] = WuW/E BGH 442, 449).

    Da auch eine bestimmte Form rechtlicher oder wirtschaftlicher Organisation hierfür nicht erforderlich ist (BGHZ 36, 91, 103) [BGH 26.10.1961 - KZR 1/61] , ist es unerheblich, ob P. in das Handelsregister eingetragen ist oder nicht.

  • BGH, 28.10.1965 - KRB 3/65

    Kartellbußgeldverfahren. Absicht in § 25 GWB

    Auszug aus BGH, 06.11.1972 - KRB 1/72
    Zwar ist es richtig, daß diese Vorschrift nach ihrem Wortlaut, Sinn und Zweck es grundsätzlich nicht ausschließt, einen Einzelhändler deswegen zu sperren, weil dessen Verkaufspreise den Vorstellungen des Lieferanten nicht entsprechen, wenn nicht gleichzeitig dadurch der Händler zu künftigem Wohl verhalten im Sinne des Herstellers veranlaßt wird, die Sperre vielmehr endgültig sein soll (BGHZ 44, 279, 283 [BGH 24.06.1965 - K ZR 7/64] ; BGHSt 20, 333, 340 [BGH 28.10.1965 - KRB 3/65] ; BGH in NJW 1966, 1919, 1921) [BGH 30.06.1966 - KZR 4/65] .

    Es genügt somit nicht, daß der Nachteil dem Händler als eine Art Vergeltung für ein bestimmtes - zurückliegendes - Verhalten zugefügt wird, sofern damit nicht zugleich für die Zukunft sein Wille gebeugt werden soll (BGHSt 20, 333, 340) [BGH 28.10.1965 - KRB 3/65] .

  • BGH, 21.01.1965 - VII ZR 22/63

    Anforderungen an die Tätigkeit eines Handelsvertreters

    Auszug aus BGH, 06.11.1972 - KRB 1/72
    Dieser ist vielmehr in den einzelnen Gesetzen jeweils besonders zu bestimmen (vgl. BGHZ 43, 108, 109) [BGH 21.01.1965 - VII ZR 22/63] .
  • BGH, 30.06.1966 - KZR 4/65

    Mündlicher Dauer-Bierlieferungsvertrag - Verpflichtungswille bei der Aufnahme von

    Auszug aus BGH, 06.11.1972 - KRB 1/72
    Zwar ist es richtig, daß diese Vorschrift nach ihrem Wortlaut, Sinn und Zweck es grundsätzlich nicht ausschließt, einen Einzelhändler deswegen zu sperren, weil dessen Verkaufspreise den Vorstellungen des Lieferanten nicht entsprechen, wenn nicht gleichzeitig dadurch der Händler zu künftigem Wohl verhalten im Sinne des Herstellers veranlaßt wird, die Sperre vielmehr endgültig sein soll (BGHZ 44, 279, 283 [BGH 24.06.1965 - K ZR 7/64] ; BGHSt 20, 333, 340 [BGH 28.10.1965 - KRB 3/65] ; BGH in NJW 1966, 1919, 1921) [BGH 30.06.1966 - KZR 4/65] .
  • BGH, 23.10.1979 - KZR 22/78

    Wirksamkeit von Höchsthonorarklauseln in Verträgen der öffentlichen Hand zum

    Grundsätzlich erfüllt aber jedwede Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr den Unternehmensbegriff des Gesetzes (BGHZ 36, 91, 103 "Gummistrümpfe"; Beschluß vom 6. November 1972 - KRB 1/72 - NJW 1973, 94, 95; Urteil vom 19. September 1974 - KZR 14/73 - WuW/E BGH 1325 - NJW 1974, 2236 "Schreibvollautomat"; Beschluß vom 16. Dezember 1976 - KVR 5/75 - GRUR 1977, 739, 741 "Architektenkammer"; Urteil vom 11. April 1978 - KZR 1/77 - WM 1978, 796 - GRUR 1978, 489; s. auch BGHZ 67, 81, 84).

    Daß sie Einzelperson ist und zur Gruppe der Freiberufler rechnet, steht dem nicht entgegen, da sie in einem Bereich tätig wird, in dem der Vertragsfreiheit nicht durch staatliches oder aufgrund staatlicher Ermächtigung gesetztes Berufsrecht Grenzen gezogen sind (Senatsbeschluß vom 6. November 1972 - KRB 1/72 - NJW 1973, 94, 95 "Uniformfabrik"; Senatsurteil vom 19. September 1974 - KZR 14/73 - a.a.O. "Schreibvollautomat"; Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1976 - KVR 5/75 - a.a.O. "Architektenkammer").

  • BGH, 14.07.1980 - KRB 6/79

    Zulässigkeit von Druck- und Lockmitteln

    Die Bestimmung schützt die unternehmerische Entscheidungsfreiheit vor unerlaubter Einflußnahme seitens anderer Unternehmen und will der Gefahr vorbeugen, daß kartellrechtliche Verbote außerhalb bestehender Vertragsbestimmungen durch Anwendung von Druck- und Lockmitteln umgangen werden (BGH Urt. v. 24. Juni 1965 - KZR 7/64 - BGHZ 44, 279 - Brotkrieg - BGH Beschl. v. 6. November 1972 - KRB 1/72 - WM 1973, 117 - BGH Beschl. v. 16. Dezember 1976 KVR 5/75 - WM 1977, 924 - Architektengebühren -).
  • BGH, 26.05.1987 - KRB 1/87

    Marktbeherrschung - Nachteilsandrohung - Submissionskartell

    Diese Vorschrift dient dem Schutz der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit vor unerlaubter Einflußnahme durch andere Unternehmer und will der Gefahr vorbeugen, daß wettbewerbswidriges Verhalten unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen durch Druck- oder Lockmittel erzeugt wird und damit kartellrechtliche Verbote umgangen werden (vgl. BGHZ 44, 279, 281 - Brotkrieg; BGH, GRUR 1973, 218, 219 - Wetterschutzanzüge).
  • BGH, 19.09.1974 - KZR 14/73

    Abschluss eines Wartungsvertrages - Verstoß gegen Wettbewerbsbeschränkungen -

    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Freiheit des Wettbewerbs sicherzustellen, "jedwede Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr den Unternehmensbegriff" erfüllt (BGHZ 36, 91, 103; zuletzt Senatsurteil vom 6.11.72 - KRB 1/72, NJW 1973, 94).
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